Schnell versorgen

Kleinere und größere Unfälle gehören zum Leben dazu. Diese geschehen oftmals auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, beim Sport, zu Hause oder im Garten. In unserer BG-Ambulanz im Krankenhaus Maria-Hilf Krefeld nehmen wir die Erstversorgung von Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen ambulant und stationär vor.

Der Besuch beim D-Arzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeits- oder Schulunfähigkeit führt. Oder wenn die notwendige ärztliche Behandlung absehbar über eine Woche dauern wird. Auch, wenn die Unfallfolge erneut zu gesundheitlichen Problemen führt, muss ein D-Arzt aufgesucht werden. In diesem Fall steht der Patient nach Meldung beim Durchgangsarzt wiederholt unter Versicherungsschutz.

 

Was ist ein Durchgangsarzt? Die Berufsgenossenschaften beauftragen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit einer entsprechenden Ausstattung der Ambulanz am Durchgangsarztverfahren.

Durchgangspraxen oder auch BG-Ambulanzen müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein. Unsere BG-Ambulanz im Krankenhaus Maria-Hilf Krefeld ist integriert in die Sektion Unfallchirurgie und zur ambulanten und stationären Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen im Rahmen des Durchgangsarzt-Verfahrens (DAV) zugelassen.

Wir behandeln sämtliche Arbeitsunfälle, Kindergarten- und Schulunfälle, krankenhaustypische Unfälle, die während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus auftreten sowie Unfälle, die bei der Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit passieren.

  • Speichenbrüchen 
  • Außenknöchelfrakturen 
  • Innenknöchelfrakturen
  • Mittelhandknochenbrüchen 
  • Fingerfrakturen
  • Fußfrakturen 
  • Ellbogenbrüche 
  • Frakturen der Kniescheibe

Diagnostik

Die notwendige Bilddiagnostik wie Röntgenuntersuchung, Ultraschalluntersuchung, ambulante CT-Diagnostik kann in unserem Haus problemlos und zeitnah ambulant durchgeführt werden. Sofern eine MRT-Untersuchung erforderlich sein sollte, können wir Sie zeitnah zu einem Radiologischen Institut vermitteln bzw. überweisen, soweit es sich um die Folgen eines Arbeitsunfalles handelt.

Ebenso die Nachbehandlung eines bereits länger zurückliegenden Arbeitsunfalls - mit oder ohne anerkannter Minderung der Erwerbsfähigkeit - auch nach Jahren noch, können wir nachuntersuchen und ggf. mit Einlagen, Krankengymnastik oder Medikamenten im Rahmen des BG-Verfahrens nachbehandeln. 

  • Arbeitnehmer
  • Schüler
  • Selbständige und Landwirte
  • Ersthelfer am Unfallort
  • Nachbarschaftshelfer, z. B. in der Landwirtschaft
  • Passanten, die einem Arbeiter zur Hand gehen
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörigen betreuuen
  • Ehrenamtliche Tätigkeit im Verein

 

  • Hinweis an den behandelnden Arzt, dass es sich um einen Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall handelt
  • Mitwirkungspflicht (Aufgabe, alles für die Genesung erforderliche zu tun und an der Behandlung aktiv mitzuarbeiten)
  • Information des Arbeitgebers bzw. der Lehrkraft
  • Übermittlung des ärztlichen Unfallberichts an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Weitere ärztliche Meldung an die BG nach Abschluss der Behandlung
  • Ggf. Veranlassung eines Gutachtens, wenn eine geminderte Erwerbsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden muss

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